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   BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 488/14   

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https://dejure.org/2015,47712
BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 488/14 (https://dejure.org/2015,47712)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2015 - 10 AZR 488/14 (https://dejure.org/2015,47712)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 488/14 (https://dejure.org/2015,47712)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer tarifvertraglichen Mehrflugstundenvergütung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer tarifvertraglichen Mehrflugstundenvergütung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer tarifvertraglichen Mehrflugstundenvergütung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begriff der Flugstunde im Sinne von § 20 Abs. 2 MTV

  • bag-urteil.com

    Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer tarifvertraglichen Mehrflugstundenvergütung

  • Betriebs-Berater

    Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer tarifvertraglichen Mehrflugstundenvergütung

  • rewis.io

    Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer tarifvertraglichen Mehrflugstundenvergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragsauslegung - Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer tarifvertraglichen Mehrflugstundenvergütung

  • rechtsportal.de

    Begriff der Flugstunde im Sinne von § 20 Abs. 2 MTV

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer tarifvertraglichen Mehrflugstundenvergütung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 656
  • BB 2016, 756
  • NZA-RR 2016, 267
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 488/11

    Jahressonderzahlung - Arbeitgeberwechsel

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 488/14
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 488/11 - Rn. 13, BAGE 142, 284) .
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 701/12

    Tarifvertragsauslegung - Prozent/Prozentpunkt

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 488/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 28. August 2013 - 10 AZR 701/12 - Rn. 13 mwN) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 72/14

    Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 488/14
    a) Bereits der Wortlaut des Tarifvertrags, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 72/14 - Rn. 20 mwN) , spricht für dieses Verständnis, auch wenn in § 12 MTV "Flugzeiten" und nicht "Flugstunden" definiert werden.
  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 518/14

    Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 488/14
    e) Bleiben nach der Auslegung einer Tarifnorm nach Wortlaut, Wortsinn und tariflichem Gesamtzusammenhang Zweifel an deren Inhalt und dem wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien, kann auf die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrags zurückgegriffen werden (st. Rspr., BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 34 mwN) .
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 27/95

    Zum Inhalt eines Verweisungstarifvertrages

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 488/14
    Über den reinen Wortlaut hinaus ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm mitzuberücksichtigen, sofern und soweit er in den tariflichen Regelungen und ihrem systematischen Zusammenhang Niederschlag gefunden hat (BAG 8. März 1995 - 10 AZR 27/95 - zu II 2 a der Gründe) .
  • LAG Köln, 06.02.2014 - 7 Sa 727/13

    Tarifvertrag; Auslegung; Simulatorstunden; Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 488/14
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Februar 2014 - 7 Sa 727/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 253/14

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - AGB-Kontrolle -

    Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Tarifnorm, von dem bei der Auslegung eines Tarifvertrags vorrangig auszugehen ist (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 488/14 - Rn. 14) .
  • ArbG Stuttgart, 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15

    Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings - tarifliche Ausschlussfrist - Geltung

    a) Nach der (Grundsatz-)Entscheidung des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2007 (- 8 AZR 709/06 - Rn. 40 ff. BAGE 122, 304) erfasst eine tarifliche Ausschlussfrist, die nach ihrem Wortlaut, von dem bei der Auslegung einer Tarifnorm vorrangig auszugehen ist (zu den Auslegungsgrundsätzen BAG 09.12.2015 - 10 AZR 488/14 - Rn. 12 mwN), "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" umfasst, auch Ansprüche aus vorsätzlich unerlaubter Handlung.
  • LAG Köln, 12.03.2015 - 7 Sa 736/14

    Parallelverfahren zu LAG Köln - 7 Sa 727/13 - v. 06.02.2014

    Parallelverfahren zu 7 Sa 727/13 vom 06.02.2014 (jetzt BAG 10 AZR 488/14).

    Die Berufungskammer hat sich bereits in ihrem Urteil vom 06.02.2014 in dem Parallelverfahren 7 Sa 727/13, welches nunmehr unter dem Aktenzeichen 10 AZR 488/14 beim Bundesarbeitsgericht anhängig ist, ausführlich mit den für die Entscheidung auch des vorliegenden Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen auseinandergesetzt.

  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 2 Sa 85/17

    Auslegung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Anwendung Firmentarifvertrag

    Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Tarifnorm, von dem bei der Auslegung eines Tarifvertrags vorrangig auszugehen ist (BAG, Urteil vom 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 -, Rn. 53, juris; Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 AZR 488/14 - Rn. 14, juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.03.2016 - 6 TaBV 39/14

    Mitbestimmung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 09.12.2015 - 10 AZR 488/14 - Rn. 12).
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